Können Arbeitgeber verlangen, dass Angestellte eine App herunterladen?
Im Allgemeinen nein, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht zwingen, eine App zur Zeiterfassung auf dem Mobiltelefon des Arbeitnehmers zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag festgelegt.
In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch ein gewisses Maß an Entgegenkommen zeigen, um eine gute Arbeitsbeziehung zu gewährleisten, und es wird normalerweise als angemessen angesehen, wenn ein Arbeitnehmer auf Anfragen hin sein Mobiltelefon beantwortet oder es zur Zeiterfassung verwendet.
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